Allgemeine Geschäftsbedingungen von kes-online

 
Allgemeines, Ausnahmen
  1.  Unsere Angebote sind freibleibend.
  2.  Abweichende Bedingungen (wie Sperrvereinbarungen, Garantieabnahmen etc.) müssen schriftlich vereinbart werden.
  3. Mündliche oder fernmündliche Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung.
 
B Honorare (siehe auch Tabelle Honorare)
  1. Jegliche Verwendung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. 
  2. Honorarsätze sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Verwendungszweck, Auflagenhöhe und Aufmachung, die uns anzugeben sind. Ist keine Honorarvereinbarung getroffen, so gelten im Zweifelsfalle die Honorarsätze der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
  3. Honorarvereinbarungen sind netto (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 7%).
  4. Honorarvereinbarungen gelten nur für die einmalige Veröffentlichung für den angegebenen Zweck in einem einzigen Verlagsobjekt und nur für die erste Auflage in der Originalsprache. Jede weitere Verwendung (wie Prospekt, Verlagswerbung, Rezension, Nachdruck, Internet, Onlinedienste, CD, Lizenzausgabe wie z.B. Buchgemeinschaften, Leseringen etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung. Bei Zuwiderhandlungen ist das fünffache Honorar fällig.
  5.  Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
  6. Honorare werden spätestens bei Verwendung (Drucklegung, Ausstrahlung etc.) fällig.
  7.  Die digitale Speicherung der Fotos ist ohne Genehmigung nicht erlaubt. Das Bildmaterial ist innerhalb der angegebenen Frist zurückzugeben.
 
C Gebühren, Kosten
  1. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers, bzw. Bildabrufers. 
  2. Für die Abrufung von Bildmaterial werden Bearbeitungsgebühren pro Speicherung oder monatlicher Pauschale berechnet. Bearbeitungsgebühren werden mit den Nutzungshonoraren nicht verrechnet.
  3. Mit der Lieferung, bzw. Abrufung, von Bildmaterial wird ein Mietverhältnis gegründet, innerhalb der gemäß B (7) eingeräumten Frist wird eine Miete nicht erhoben. Danach bemißt sie sich nach den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden MFM-Bestimmungen. Digitales Bildmaterial muß gemäß B (7) gelöscht werden.
  4.  Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Vorlagen (gilt auch für nicht gelöschte digitale Vorlagen) ist Schadensersatz zu leisten.
  5. Die Bezahlung einer Verlustgebühr begründet keine Reproduktionsrechte.
  6. Werden unsere Vorlagen für Layoutzwecke, für Kundenpräsentationen (Werbeagenturen) oder als Skizzenvorlagen verwendet, so erheben wir eine Gebühr.
 
D Verfügungsbeschränkung, Haftung
  1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Sie werden von uns nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben, bzw. bei digitalem Bildmaterial zu löschen. 
  2. Eine Duplizierung unserer Vorlagen ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Duplikate sind nach Verwendung zu vernichten.
  3. Personenbildnisse dürfen nur für Pressezwecke verwendet werden. Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des mitgelieferten Textes. Er ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten. Freigabe für Werbung, Verkaufsförderung, Merchandising sowie kommerzieller Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung der abgebildeten Personen sowie der unserigen. Das gleiche gilt bei tendenzfremder oder textlicher Unterstellung.
  4.  Jedwelcher Weitervertrieb bedarf eines Sondervertrages.
  5. Wir können keine Schadensersatzforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder etwa ergeben sollten.
  6. Der Besteller, bzw. Abrufer, unseres Materials haftet für sorgfältige Behandlung.
  7. Das Speichern des Bildmaterials zu Archivzwecken oder zur Weiterverwendung ist nicht erlaubt.
 
E Urhebervermerk, Belegexemplar
  1. Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des Urhebergesetzes. 
  2.  Urheber- und Agenturvermerk im Sinne §13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.
  3. Bei nicht vereinbarter Unterlassung des Vermerkes wird ein Zuschlag zum Honorar von 100% verlangt.
  4.  Der Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare gemäß §25 Verlagsrecht mit Anstrich kostenlos zu liefern. Analoge Anwendung §26 des Gesetzes über das Verlagsrecht (Vorzugspreis) gilt als vereinbart.
 
F Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Verschiedenes
  1.  Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten. 
  2. Auch für Lieferungen ins Ausland, bzw. digitale Abrufungen aus dem Ausland, gilt deutsches Recht als vereinbart.
  3.  Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
  4.  Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein solle, nicht an.
  5. Für das Umschreiben einer Rechnung auf Wunsch des Rechungsempfängers wird eine Pauschale von 5 EURO berechnet. Mit der Umschreibung wird stets dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.
 
G Kosten
  1. Bearbeitungsgebühr pro Sendung ab 26,00 EURO
     
  2.  Layout und Präsentationsgebühren (Werbeagenturen) ab 50 EURO
     
  3. bei Verlust pauschal pro Bild 600 EURO
     
  4. Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt 100 EURO